Sozialversicherung und die 5 Säulen

In Deutschland ist die gesetzliche Sozialversicherung eine Pflichtversicherung. Das soziale Leben des Arbeitnehmers, auch im Renteneintritt oder Krankheitsfall, wird durch die Sozialversicherungen abgesichert. Um diese Absicherung zu gewährleisten, wurde das deutsche Sozialversicherungssystem auf mehreren Grundpfeilern aufgebaut. Diese fünf Grundsäulen sind 

  • die gesetzliche Krankenversicherung, 
  • die Pflegeversicherung, 
  • eine Arbeitslosenversicherung, 
  • die Deutsche Rentenversicherung sowie 
  • die gesetzliche Unfallversicherung.

Die fünf Säulen des Sozialstaates werden durch ein Beitragsverfahren finanziert und funktionsfähig gehalten. Jede Person muss, um sich gegen die drohenden Gefahren abzusichern, einen Beitrag an die Träger der Versicherungen zahlen. Etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind momentan im sozialen Netz integriert, also sozialversichert.

Die Abgaben für die Sozialversicherung werden vom Lohn der Arbeitnehmer automatisch abgezogen. Doch nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber zahlen in die Sozialversicherung ein.

Bis auf bei der Unfallversicherung wird bei allen anderen Versicherungen der Versicherungsbeitrag je zu 50 Prozent von einer Partei übernommen. Also zahlt der Arbeitnehmer 50 Prozent und für die Finanzierung der anderen 50 Prozent ist der Arbeitgeber verantwortlich. Bei Rentnern ersetzt die Rentenversicherung den Arbeitgeber und übernimmt den Anteil des Beitrags.

Neben den Zahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das Versicherungssystem auch durch den Staat mitfinanziert. 

Durch diese verschiedenen Ebenen der Finanzierung ist das System der Sozialversicherungen in Deutschland besonders gut ausgeprägt. 

Diese Stabilität des Systems ist natürlich vom Gesetzgeber gewollt, da es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um einen sozialen Rechtsstaat handelt, was im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 III GG verankert ist.

Die Sozialversicherung in Deutschland soll vor allem den Arbeitnehmern Schutz und Sicherheit im Leben bieten.

Durch die Leistung der Sozialversicherungsbeiträge sichert sich jede sozialversicherungspflichtig angestellte Person in Deutschland gegen Verdienstausfall durch Krankheit, Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedarf ab. 

Eine Verdienstausfallszahlung erfolgt dann durch die Versicherungsträger, welche öffentlich-rechtliche Organisationen sind.