Privatversicherung ist eine Sammelbezeichnung für alle Versicherungsgeschäfte, bei denen das Versichertenverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsgeber auf privatrechtlicher Grundlage beruht. Ein solches beruht auf einer privatrechtlichen Grundlage, wenn ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist.
Als Rechtsformen sind die Versicherungsunternehmen
- Aktiengesellschaften,
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder
- öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen.
Die Privatversicherung ist von der Sozialversicherung abzugrenzen.
Die wichtigste Privatversicherung ist die private Krankenversicherung. Diese wird auch als PKV abgekürzt. Bei der privaten Krankenversicherung lässt sich der persönliche Gesundheitsschutz aus einer Vielzahl von Tarifen individuell zusammenstellen. Aufgrund der vielen Tarife unterscheiden sich die Leistungen der privaten Krankenversicherer deutlich. Die private Krankenversicherung erstattet dem Versicherten alle Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen, welche vertraglich vereinbart wurden. Dies ist der erste große Unterschied zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese erstatten in besonderen Fällen nicht alle Kosten, welche bei einer medizinischen Behandlung entstanden sind.
Folglich können sich Privatversicherte auf die unbegrenzte Teilhabe am medizinischen Fortschritt verlassen.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist jedoch nicht für alle Personen möglich. Lediglich Angestellte, Selbstständige sowie Beamte und Beamtenanwärter dürfen in die private Krankenversicherung eintreten. Ein solcher Eintritt ist jedoch an weitere Bedingungen geknüpft, welche erfüllt sein müssen.
Zunächst müssen die wechselwilligen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sein. Dies ist bei Beamten und Selbstständigen automatisch der Fall.
Darüber hinaus werden Angestellte erst mit dem Überschreiten eines gewissen Einkommens freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Einkommensgrenze liegt momentan bei einem Einkommen oberhalb von 5.362,50 Euro brutto im Monat bzw. 64.350 Euro brutto im Jahr.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Arbeitnehmer, welche unter der Einkommensgrenze liegen, sich nicht privat krankenversichern können.
Wer sich einmal für eine private Krankenvollversicherung entschieden hat, kann nur bei bestimmten Konstellationen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Jenseits der 55 ist eine Rückkehr kaum noch möglich.
Eine Familienversicherung, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert, besteht in der privaten Versicherung nicht. Somit muss jedes Familienmitglied einen extra Versicherungsschutz abschließen.
Der Versicherungsbeitrag orientiert sich, anders als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Das versicherte Risiko ist ausschlaggebend. Dies ist ein allgemeines Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft. Tarife werden so kalkuliert, dass die zu erwartenden Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben abdecken.
Neben der privaten Krankenversicherung gibt es auch weitere Möglichkeiten, sich privat versichern zu lassen. Beispielsweise ist eine private Altersvorsorge möglich.