Rechtliche Grundlage der Privatversicherung

Private Versicherungen wie die private Krankenversicherung basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Vereinbarungen.

Diese sind 

  • EU-Richtlinien, 
  • das Handelsgesetzbuch (HGB), 
  • das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), 
  • das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), 
  • das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), 
  • allgemeinen Versicherungsbedingungen, 
  • speziellen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sowie 
  • Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG). 

Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist auch die aktuelle Rechtsprechung der obersten Gerichte von Bedeutung. 

Als einer der wichtigsten Rechtsgrundlagen ist die Dritte Richtlinie Schadenversicherung als Richtlinien der Europäischen Union anzusehen. 

Diese trat am 01.07.1994 in den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums in Kraft und hatte einen großen Einfluss auf die Versicherungsaufsicht in Deutschland, insbesondere für die private Krankenversicherung. Mit dieser Richtlinie war die rechtliche Grundlage für einen europäischen Versicherungsbinnenmarkt geschaffen. Diese Richtlinie ermöglicht es Versicherungsunternehmen der einzelnen Mitgliedsstaaten, dass diese ohne weitere Zulassungen der jeweiligen Aufsichtsbehörde in einem anderen europäischen Land tätig werden können. 

Jedoch wurden in Artikel 54 der Richtlinie diverse Sonderregelungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen. Dieser Artikel ermöglicht es den einzelnen Mitgliedsstaaten, spezifische Rechtsvorschriften zum Schutz des Allgemeininteresses zu erlassen.

Somit wurde es quasi unmöglich gemacht, für ausländischen Versicherer in Deutschland ein Krankenversicherungsgeschäft zu betreiben, denn im europäischen Ausland wird die Krankenversicherung in der Regel nach Art der Schadenversicherung geführt und das ist in Deutschland nicht zulässig, wenn es sich um eine private Krankenversicherung handelt.

Neben dieser EU-Richtlinie sind auch deutsche Gesetze von großer Bedeutung. Da der Versicherungsvertrag ein Vertrag im Sinne des BGB ist, gelten für diesen die Vorschriften des BGB. Somit sind insbesondere die Vorschriften über den Vertragsschluss, also §§ 145 ff. BGB von großer Bedeutung. 

Die vertraglichen Leistungen des Krankenversicherers, die Versicherungsdauer, die Wartezeiten und das Recht auf die Kindernachversicherung werden im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. 

Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt die staatliche Aufsicht über alle Unternehmen, welche Versicherungsgeschäfte betreiben.